Neuigkeiten zum Thema Hunde- und Katzenfleisch
Was gibt es Neues? Ich bin einen Schritt weiter gegangen und habe einen Versuch unternommen, doch einmal an einen leckeren Hunde- oder Katzenbraten zu gelangen und diesen zu essen und zu genießen.
Ich weiß ja, dass die Zucht und der Handel von Hunden und Katzen zum Zwecke des Verzehrs per Tierschutzgesetz in Deutschland verboten ist. Also komme ich in Deutschland auf die gewöhnliche Weise von Angebot und Nachfrage und dem Kauf des entsprechenden Fleischs nicht dazu, mir ein solches Gericht zuzubereiten. Ich bin derzeit darauf angewiesen, einmal eine Reise in ein vermutlich asiatisches Land zu machen, in dem solches Fleisch auch zubereitet wird. Aber das ist im Moment nicht möglich, eine solche Reise zu machen, dazu fehlen mir die finanziellen Mittel.
Ich kam auf eine Idee. Tierheime kümmern sich um Tiere, vorwiegend Hunde und Katzen. Sie nehmen sie auf, füttern und versorgen sie. Was passiert, wenn ein Hund oder eine Katze aus Altersgründen stirbt? Soweit mir bekannt ist, geht der Kadaver in eine Tierkadaver-Entsorgung. Dies ist wie Sondermüll eine besondere Art der Entsorgung und sicherlich mit Kosten verbunden.
Nun, ich habe dem Tierheim, das bei mir in der Nähe ist, eine Mail-Anfrage geschickt. Wenn sie einen Hund oder eine Katze haben, die aus Altergründen gestorben ist, kann man sie immer noch ausnehmen und zubereiten. Wie ein aus Altersgründen gestorbenes Pferd, das dem Pferdeschlachter übergeben wird. Wenn mich also ein Mitarbeiter des Tierheims recht schnell nach dem Versterben des Tieres anruft, kann ich sehr schnell dort sein und das Tier – gern gegen ein Entgelt – abholen. Ich habe einen Bekannten, der Schlachter ist, er würde mir das Tier artgerecht ausnehmen. Oder ich mache mich eben im Internet schlau, wie man einen Hund oder eine Katze ausnimmt und mache es selbst.
Die Idee erschien mir gut.
Das Ergebnis? Das Tierheim antwortet auf meine Frage nicht. 🙂